Berufliche Massnahmen können als Arbeitstraining, berufliche Abklärung, berufliche Vorbereitung, Umschulung oder als Einführung an den begleiteten Arbeitsplatz gestaltet werden.
Berufliche Massnahmen können als Arbeitstraining, berufliche Abklärung, berufliche Vorbereitung, Umschulung oder als Einführung an den begleiteten Arbeitsplatz gestaltet werden.